Um internationale Kompetenzen zu erlangen, müssen Studierende im Rahmen des Zertifikatsprogramms mindestens 12 Wochen (am Stück) relevante Auslandserfahrung nachweisen. Darunter verstehen wir ein Auslandssemester, Praktikum, Freiwilligendienst oder eine Berufstätigkeit im Ausland.
Die Auslandserfahrung in Baustein 4 organisieren die Studierenden selbst. Eine Urlaubsreise kann nicht anerkannt werden. Der Auslandsaufenthalt kann vor oder während des Zertifikatsprogramms stattfinden oder glaubhaft geplant sein. Auch eine internationale Tätigkeit im Herkunftsland kann als zusätzliche Erfahrung dokumentiert werden.